Alltagshilfe, die Ihnen
den Tag erleichtert
Kostenfrei dank Pflegekasse ab Pflegegrad 1
Eine feste Alltagshelfer*in für Sie
In ganz Niedersachsen
Haushaltshilfe nach Krankheit, OP oder Unfall
Auch ohne Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Ihr Arzt verordnet die Alltagshilfe nach § 38 SGB V – die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel für bis zu vier Wochen.
Was unsere Alltagshilfe umfasst
Hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung und Betreuung – abgestimmt auf das, was Sie in Ihrem Alltag wirklich brauchen.
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse
Und wie viele Stunden stehen mir zu?
Wählen Sie Ihren Pflegegrad – die Zahl zeigt Ihr ungefähres monatliches Stundenbudget.
Die genaue Stundenzahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – wir beraten Sie individuell und kostenlos.
ca. 3 Std.
pro Monat
Weitere Stunden auf Anfrage möglich
ca. 5 Std.
pro Monat
+ bis zu 8 Std.
zusätzlich möglich
ca. 5 Std.
pro Monat
+ bis zu 15 Std.
zusätzlich möglich
ca. 5 Std.
pro Monat
+ bis zu 19 Std.
zusätzlich möglich
ca. 5 Std.
pro Monat
+ bis zu 24 Std.
zusätzlich möglich
So kommt unsere Alltagshilfe zu Ihnen
Anfrage
Sie melden sich telefonisch oder über unser kurzes Formular – gern auch als Angehörige*r. Wir rufen zeitnah zurück, beantworten erste Fragen und klären, welcher Anspruch bei Ihnen besteht. Einen Antrag müssen Sie vorab nicht stellen: Ihr Pflegegrad genügt.
Kennenlernen bei Ihnen zu Hause
Bei einem unverbindlichen Hausbesuch besprechen wir in Ruhe, wo Sie Unterstützung im Alltag brauchen – wie oft und zu welchen Zeiten. Dabei lernen Sie nach Möglichkeit auch schon Ihre künftige Alltagshelfer*in kennen.
Start innerhalb weniger Tage
Ihre Alltagshelfer*in kommt zu den vereinbarten Zeiten. Nach jedem Einsatz unterschreiben Sie kurz den Nachweis – alles Weitere, inklusive der Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse, übernehmen wir.
Das sagen Menschen, die wir begleiten
Ihre Anfrage zur Alltagshilfe in Niedersachsen
Sie suchen Unterstützung zuhause und interessieren sich für unsere Alltagshilfe in Ihrer Nähe?
Füllen Sie das folgende Formular aus – es dauert nur 2–3 Minuten. Wir melden uns schnell und beraten Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei.
Häufig gestellte Fragen

Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Alltagshilfe über die Pflegekasse – unabhängig davon, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro monatlich und gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Ihr Pflegegeld bleibt dabei zu 100 % erhalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Pflegegrad bei Ihnen vorliegt, helfen wir Ihnen gern bei der Einschätzung.
Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für unsere Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Betrag ist zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld – er kürzt es nicht und ersetzt es nicht. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse. Für Sie entsteht kein Papierkram und keine Vorkasse. Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Stunden für Alltagshilfe umgewandelt werden.
Unsere Alltagshelfer*innen unterstützen Sie bei allem, was den Alltag ausmacht: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Putzen, Fenster putzen, Begleitung zum Arzttermin, Botengänge bei Apotheke, Post oder Behörden – und gern auch einfach ein Gespräch oder ein gemeinsamer Spaziergang. Was sie nicht übernehmen: medizinische Behandlungspflege, Körperpflege oder Medikamentengabe. Das ist gesetzlich klar geregelt und Aufgabe des ambulanten Pflegedienstes.
Ja. Wer nach einer Operation, einer schweren Erkrankung oder einem Unfall vorübergehend den Haushalt nicht selbst führen kann, hat auch ohne Pflegegrad Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Ihr Arzt stellt dafür eine Verordnung aus – die Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel für bis zu vier Wochen. Wir sind in ganz Niedersachsen als anerkannter Anbieter tätig und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem ersten Gespräch. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah, klären gemeinsam Ihren Bedarf und vereinbaren einen unverbindlichen Hausbesuch. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen – Ihr Pflegegrad genügt. Wir sind in der gesamten Region Niedersachsen tätig, unter anderem in Hannover, Braunschweig, Celle, Hildesheim, Hameln, Wolfsburg, Peine, Nienburg, Stadthagen und Wunstorf.
Bei uns kommt immer dieselbe Alltagshelfer*in zu Ihnen – zu festen Tagen und Uhrzeiten, die wir gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Vertrauen und Verlässlichkeit sind für uns keine Versprechen auf der Website, sondern der Kern unserer Arbeit. Gerade für ältere Menschen oder Menschen mit Pflegebedarf ist eine feste Bezugsperson entscheidend – und genau das stellen wir sicher.
Ein ambulanter Pflegedienst wie der 1A Pflegedienst übernimmt körperbezogene Pflegeleistungen und medizinische Behandlungspflege – zum Beispiel Grundpflege, Wundversorgung oder Beatmung. Alltagshilfe ergänzt das: Sie umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung und Betreuung, aber keine pflegerischen Maßnahmen. Beides lässt sich gut kombinieren – und wir beraten Sie gern, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind.

