Pflegeberatung online –
kostenlos per Videoanruf
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeld-Empfänger in Niedersachsen.
(nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
Zugelassen nach §132L SGB V in Niedersachsen · bpa-Mitglied · Versorgung in Niedersachsen
Die Online-Pflegeberatung läuft über 1apflegeberatung.de
Der 1A Pflegedienst führt die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI online per Videoanruf durch. Terminvergabe, Buchungsformular und freie Zeiten liegen auf einer eigenen Seite: 1apflegeberatung.de.
Was hier steht, ist die Zusammenfassung: wer den Beratungseinsatz abrufen muss, wie oft, was er kostet und wie ein Videotermin abläuft. Gebucht wird dort.
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wie oft der Beratungseinsatz abgerufen wird, hängt vom Pflegegrad ab. Ab Pflegegrad 2 ist er verpflichtend.
Pflegegrad 1
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Individuelle Unterstützung im Pflegealltag
- Nachweis für die Pflegekasse bei Bedarf
Pflegegrad 2 & 3
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Pflegegrad 4 & 5
Verpflichtend
- 2 verpflichtende Beratungen pro Jahr
- Zusätzlich auf Wunsch bis zu 2 weitere Beratungen möglich
- Nachweis an die Pflegekasse
- Individuelle Empfehlungen für die Pflege
Hinweis zum Beratungsort
Die erste Beratung nach der Pflegegrad-Einstufung findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Danach kann jeder zweite Beratungseinsatz auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.
Ablauf der Online-Pflegeberatung
Termin buchen
Auf 1apflegeberatung.de wählen Sie einen freien Termin und tragen die Basisdaten ein: Pflegegrad, Pflegekasse, Kontaktdaten.
Danach kommt eine E-Mail mit der Bestätigung, einem sicheren Link und dem Einwahlcode für die Videoberatung.
Videogespräch
Kurz vor dem Termin klicken Sie den Link in der E-Mail an und geben Kamera und Mikrofon frei. Wer sonst noch in die Pflege eingebunden ist, kann dazukommen.
Eine Pflegefachkraft führt den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch. Das dauert 20 bis 45 Minuten.
Nachweis an die Pflegekasse
Nach dem Gespräch schließen Sie das Videofenster.
Den Beratungsnachweis stellen wir aus und übermitteln ihn an Ihre Pflegekasse. Eine Kopie geht an Sie.
Was die Videoberatung praktisch bedeutet
Hinweis zur Datensicherheit
Die Videosprechstunde wird Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen, direkt von Gerät zu Gerät. Inhalte werden nicht zwischengespeichert. Weder Dritte noch der Anbieter des Videodienstes können mitlesen.
Hinweis zur Dauer des Termins
Ein Termin dauert üblicherweise 20 bis 45 Minuten. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann jeder zweite Beratungseinsatz per Video stattfinden.
Pflegeberatung in Niedersachsen
Für viele Städte gibt es auf dem Beratungsportal eine eigene Seite mit den örtlichen Angaben. Der Beratungseinsatz selbst läuft überall gleich: per Videoanruf.
- ✓ Braunschweig
- ✓ Göttingen
- ✓ Hameln
- ✓ Hannover
- ✓ Hildesheim
- ✓ Lehrte
- ✓ Neustadt a. Rbge.
- ✓ Nienburg
- ✓ Oldenburg
- ✓ Osnabrück
- ✓ Peine
- ✓ Salzgitter
- ✓ Sarstedt
- ✓ Wilhelmshaven
- ✓ Wolfenbüttel
- ✓ Wolfsburg
- ✓ Wunstorf
Weitere Städte und Landkreise stehen auf 1apflegeberatung.de.

Termin auf 1apflegeberatung.de vereinbaren
Die Terminbuchung liegt auf unserem Beratungsportal. Dort wählen Sie Datum und Uhrzeit, tragen Pflegegrad und Pflegekasse ein und bekommen den Zugangslink per E-Mail.
Sie werden zu 1apflegeberatung.de weitergeleitet.

Das sagen Menschen, die wir begleiten
Häufig gestellte Fragen

Nichts. Die Kosten des Beratungseinsatzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI trägt die Pflegekasse. Das gilt für den Termin vor Ort genauso wie für den Videotermin.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich, in den Zeiträumen 1. Januar bis 30. Juni und 1. Juli bis 31. Dezember. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig und zweimal im Jahr möglich. Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich bis zu zwei weitere Beratungen pro Jahr in Anspruch nehmen.
Ja, aber nicht jedes Mal. Die erste Beratung nach der Pflegegrad-Einstufung findet in der eigenen Häuslichkeit statt. Danach kann jeder zweite Beratungseinsatz auf Wunsch per Videokonferenz erfolgen. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31. März 2027.
Alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz verpflichtend, bei Pflegegrad 1 freiwillig.
Dann kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Im Wiederholungsfall wird es entzogen. So steht es in § 37 Abs. 6 SGB XI.
In der Regel 20 bis 45 Minuten.
Eine Pflegefachkraft des 1A Pflegedienstes.
Ein Handy, ein Tablet oder einen Computer mit Internet, dazu Kamera, Mikrofon, Lautsprecher und einen aktuellen Browser. WLAN ist besser als Mobilfunk, weil ein Videogespräch Datenvolumen kostet.
Ja. Sie müssen dafür nicht am selben Ort sein wie die pflegebedürftige Person.
Wir stellen den Beratungsnachweis aus und übermitteln ihn an die Pflegekasse. Eine Kopie geht an Sie.
Den Pflegegradbescheid, falls vorhanden auch Arztunterlagen oder Verordnungen für Pflegehilfsmittel. Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis.
Auf 1apflegeberatung.de. Dort läuft die Terminvergabe für die Online-Pflegeberatung des 1A Pflegedienstes.







