Individuelle Schul-
und Kitabegleitung
Unterstützung im Schul- und
Kitaalltag
Förderung von Inklusion
Stärkung der Selbstständigkeit
Formen der Begleitung
Unsere Begleitung orientiert sich am Alltag Ihres Kindes – nicht an starren Konzepten.
Anspruch auf Inklusionshilfen
Kinder und Jugendliche mit bestehenden oder drohenden körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen haben das gesetzlich verankerte Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung.
Ist diese Teilhabe ohne Unterstützung nicht möglich, können Leistungen der Eingliederungshilfe bzw. Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB IX beantragt werden.
Eine Schul- oder Individualbegleitung kann u. a. beantragt werden bei:
- Körperlichen, geistigen sowie emotionalen oder sozialen Beeinträchtigungen
- Autismus-Spektrum-Störung
- ADHS
- Diabeteserkrankungen (inkl. Unterstützung bei Blutzuckermessung und Insulingabe durch Fachkräfte)
Vorteile der Schul- und Kitabegleitung
bei 1A Pflegedienst
Inklusion für Ihr Kind
Durch die individuelle Unterstützung eines/r Schul- bzw. Individualbegleiter*in erhält Ihr Kind die Möglichkeit, gleichberechtigt eine Schule, Kita oder andere Einrichtung zu besuchen. Die Begleitung ist auf die Förderung der Selbstständigkeit ausgerichtet. Unsere Mitarbeitenden sind feste Ansprechpartner*innen für:
- Das Kind
- Lehr- und Betreuungspersonal
- Eltern und Erziehungsberechtigte
Sie unterstützen u. a. bei der Vermittlung von Lerninhalten, im Sozialverhalten und bei der Kommunikation.

So starten wir in die Schulbegleitung
Ihr erster Kontakt
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unsere Website. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und klären gemeinsam, welche Unterstützung Ihr Kind benötigt.
Individuelle Bedarfsermittlung
Gemeinsam besprechen wir die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes und planen die passende Unterstützung – transparent, verständlich und auf Ihr Kind abgestimmt.
Start der Schulbegleitung
Unsere Schulbegleiter*innen stehen Ihrem Kind im Schulalltag verlässlich zur Seite und passen die Unterstützung regelmäßig an, damit Ihr Kind sicher und gut begleitet durch den Tag geht.
Antragsstellung & Finanzierung
Die Finanzierung der Schul- bzw. Individualbegleitung erfolgt über die Eingliederungshilfe und ist einkommensunabhängig. Je nach Krankheitsbild sind mögliche Kostenträger Sozialämter, Jugendämter oder Bezirke. Gerne unterstützen wir Sie beratend im Antragsprozess.
Standorte in ganz Niedersachsen
Einsatzorte
Unsere Schul- und Kitabegleitung kann beantragt werden für:
Regelschulen (Grundschule, Oberschule, Gymnasium) / Förderschulen / Kitas und Kindergärten.

Ihre Schul- und Indvidualbegleitung
Die Auswahl der passenden Begleitperson erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der Kostenträger und des individuellen Unterstützungsbedarfs des Kindes oder Jugendlichen.
Unsere Mitarbeitenden sind entsprechend qualifiziert und werden von uns fachlich begleitet und regelmäßig geschult.
Das sagen Menschen, die wir begleiten
Anfrage zur Schul- und Kitabegleitung
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus – es dauert nur ca. 2–3 Minuten. So können wir Ihre Situation besser einschätzen und Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei beraten.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus – es dauert nur ca. 2–3 Minuten. So können wir die Situation Ihres Kindes besser einschätzen und Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei beraten.
Wichtiger Hinweis vorab:
Dieses Formular richtet sich ausschließlich an Familien von Kindern mit intensivpflegerischem Bedarf
(z. B. Beatmung, Trachealkanüle oder vergleichbarer medizinischer Aufwand).
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus – es dauert nur ca. 2–3 Minuten. So können wir die Situation Ihres Kindes besser einschätzen und Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei beraten.
Wichtiger Hinweis vorab: Dieses Anfrageformular richtet sich ausschließlich an Kinder mit Schul- oder Kitabegleitungsbedarf, z. B. aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen ohne intensivpflegerischen Versorgungsbedarf.
Bitte füllen Sie das folgende Formular aus – es dauert nur ca. 2–3 Minuten. So können wir Ihre Situation besser einschätzen und Sie individuell, unverbindlich und kostenfrei beraten.

Häufig gestellte Fragen

Die Schul- und Kitabegleitung unterstützt Kinder im Alltag von Kita oder Schule, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Hilfe benötigen. Ziel ist es, dem Kind eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungs- und Gemeinschaftsleben zu ermöglichen.
Eine Begleitung kann sinnvoll sein, wenn Kinder im Alltag mehr Unterstützung benötigen als andere. Das betrifft zum Beispiel Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Autismus-Spektrum-Störungen, körperlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder emotionalen Belastungen. Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf des Kindes.
Das Ziel ist es, dem Kind Sicherheit im Alltag zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und die Selbstständigkeit Schritt für Schritt zu stärken – damit es seinen eigenen Weg in Kita und Schule gehen kann.
Die Begleitperson unterstützt das Kind im Kita- oder Schulalltag, zum Beispiel bei der Orientierung, der Kommunikation, der Konzentration oder im sozialen Miteinander. Die Hilfe orientiert sich am Alltag des Kindes und fördert schrittweise Selbstständigkeit – ohne zu bevormunden.
Ja. Eine enge und transparente Zusammenarbeit mit Erzieher*innen, Lehrkräften und weiteren Fachstellen ist ein wichtiger Bestandteil der Schul- und Kitabegleitung. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Die Begleitung erfolgt durch geschulte und erfahrene Mitarbeitende. Wir achten darauf, dass die Begleitperson fachlich geeignet ist und gut zum Kind passt.
Ja. Der regelmäßige Austausch mit den Eltern ist uns wichtig. Gemeinsam besprechen wir Fortschritte, Herausforderungen und mögliche Anpassungen, damit die Begleitung gut zum Kind und zum Familienalltag passt.
Der Umfang der Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Sie kann stundenweise, an einzelnen Tagen oder über den gesamten Kita- oder Schultag erfolgen und wird bei Bedarf angepasst.
Ein Anspruch auf Schul- oder Kitabegleitung besteht, wenn ein Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung Unterstützung benötigt, um gleichberechtigt am Unterricht oder am Kita-Alltag teilnehmen zu können.
Rechtsgrundlage ist in vielen Fällen die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII (bei seelischer Behinderung) oder Leistungen nach dem SGB IX bzw. SGB XII.
Ob ein Anspruch besteht, prüft das zuständige Jugendamt oder Sozialamt individuell.
Nein. Ein Pflegegrad ist keine zwingende Voraussetzung für Schul- oder Kitabegleitung.
Entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf im Bildungsalltag – nicht der Pflegegrad.
Welche gesetzliche Grundlage gilt für Schul- und Kitabegleitung (§35a SGB VIII / Eingliederungshilfe)?
Die Schul- und Kitabegleitung wird in der Regel über die Eingliederungshilfe gewährt.
Je nach Art der Beeinträchtigung gelten unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:
- § 35a SGB VIII – für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung (zuständig: Jugendamt)
- SGB IX (Eingliederungshilfe) – für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (zuständig: Sozialamt)
Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe am Schul- oder Kita-Alltag.
Wir unterstützen Familien dabei, die passende Grundlage zu klären und den richtigen Ansprechpartner zu finden.
Der Antrag wird in der Regel beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt gestellt.
Je nach Situation werden ärztliche Stellungnahmen, Gutachten oder Berichte der Schule/Kita benötigt.
Wir unterstützen Familien gerne bei der Antragstellung und begleiten den gesamten Prozess.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Amt ab.
In der Regel dauert das Verfahren mehrere Wochen.
Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen – idealerweise einige Monate vor Schul- oder Kitastart.
Wer hilft beim Antrag auf Schul- oder Kitabegleitung?
Viele Eltern stehen beim Antrag zunächst vor vielen Fragen.
Wir lassen Sie damit nicht allein.
Wir unterstützen Sie bei:
- der Klärung der Zuständigkeit (Jugendamt oder Sozialamt)
- der Zusammenstellung notwendiger Unterlagen
- der Abstimmung mit Schule oder Kita
- der Vorbereitung auf Gespräche mit dem Kostenträger
Auf Wunsch begleiten wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess – bis zur Bewilligung.
Ja. Wir bieten Schul- und Kitabegleitung in Hannover sowie in der umliegenden Region an.
Dazu gehören unter anderem Laatzen, Langenhagen, Garbsen, Seelze, Lehrte und weitere Orte in der Region Hannover.
Gerne prüfen wir individuell, ob wir Ihr Kind vor Ort begleiten können.
Unsere Schul- und Kitabegleitung ist in Hannover und weiten Teilen der Region Hannover verfügbar.
Dank unserer regionalen Struktur sind kurze Wege und eine zuverlässige Organisation möglich.
Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie persönlich zu Ihrem Wohnort.
Ja. Schul- und Kitabegleitung ist auch im Kindergarten möglich, sofern ein entsprechender Bedarf besteht und die Maßnahme bewilligt wurde.
Wir arbeiten eng mit Kitas in Hannover und Umgebung zusammen, um eine stabile und kindgerechte Begleitung sicherzustellen.


